Im Bezug auf Personen in Konfliktgebieten, die nicht an Kampfhandlungen teilnehmen, lassen sich die Rechte auf einen Mindestgarantienkatalog zusammenkürzen, von dem sich alle anderen Garantien ableiten.
Das Recht auf Schutz von Leben und Gesundheit.
- Keine willkürlichen Tötungen
- Adäquate medizinische Versorgung
- Ausreichende Nahrung
- Den Witterungsbedingungen angepasste Unterbringung und Kleidung
Das Recht auf menschenwürdige Behandlung
- Schutz der persönlichen Ehre
- Berücksichtigung der besonderen Situation von Frauen und Kindern
- Angemesse Bestattung
- Disziplinarsystem nach rechtsstaatlichen Grundsätzen
Das Recht auf möglichst freie Entfaltung der Persönlichkeit
- Freie Ausübung der eigenen Religion
- Erhaltung des persönlichen Eigentums
Wird dauerhaft und ungerechtfertigt gegen diese Grundsätze verstoßen, kann sich der Betroffene an die zuständigen Behörden, die Schutzmacht, das Internationale Komitee vom Roten Kreuz oder die nationale Rotkreuz-/Rothalbmondgesellschaft wenden.